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Spendenaufruf des Helfer- und Unterstützerkreises Worms („HuUK“) in Anbetracht aktuell zunehmend drohender Schnellabschiebungen geflüchteter Menschen

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Worms. – Aktuell finden in Rheinland-Pfalz – und auch in Worms – sog. „Schnellverfahren“ statt, bei denen Flüchtlinge in Sammeltransportern zur Asyl-Antragstellung und zur Anhörung über ihre persönlichen Fluchtgründe in Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gebracht werden.

Es ist zu erwarten, dass in den nächsten Monaten und Wochen mehr Schutzsuchende als bisher wegen der Ablehnung ihres Asylantrags aufgrund der Dublin-Verordnung und der drohenden Abschiebung in ein anderes Schengen-Land (wie Ungarn, Bulgarien oder Italien) unsere Unterstützung brauchen.

Ein Beispiel:

Der 24-jährige Abdullah floh nach versuchter Zwangsrekrutierung durch die Taliban aus Afghanistan. Sein Cousin war zuvor bei einem Attentat in Kabul ums Leben gekommen, die afghanische Polizei konnte die Täter nicht fassen. Nach mehrmonatigen Zwischenaufenthalten in der Türkei und in Griechenland flüchtete er auf der Balkanroute weiter. In Ungarn versuchte die Grenzpolizei, ihn mit Hunden am Grenzübertritt zu hindern. Als er dennoch ungarisches Territorium betrat, wurde er festgenommen und in ein geschlossenes Camp gebracht. Unter Gewaltanwendung musste Abdullah seine Fingerabdrücke abgeben, man legte ihm ein Dokument zum Unterzeichnen vor, das er nicht verstand, und ließ ihn dann weiterreisen.

Angang Juni 2015 wurde er in Trier registriert. Mehr als 12 Monate danach konnte er seinen Asylantrag stellen und musste dabei erklären, dass er in Ungarn bereits Fingerabdrücke abgegeben hatte. Im droht nun die Abschiebung in ein Land, in dem das individuelle Recht auf Asyl faktisch abgeschafft wurde, dem mehrere deutsche Verwaltungsgerichte „systemische Mängel“, d.h. menschenunwürdige Verhältnisse für abgeschobene Flüchtlinge, bescheinigten.

 

Im «Café International» bitten auch zunehmend Flüchtlinge aus Syrien um Unterstützung, denen nur ein sog. „subsidiärer Schutz“ zuerkannt wurde und die frühestens in zwei Jahren den Antrag von Familienangehörigen beantragen können.

Ein Beispiel:

Der 48-jährige Ahmad S. aus Syrien arbeitete bei einer Hilfsorganisation in Damaskus. Von Terroristen der Al Nusra-Front wurde er deshalb als Ungläubiger mit dem Tode und mit der Entführung seiner beiden Töchter bedroht.

Die Polizei des Assad-Regimes beschuldigte ihn, an Demonstrationen gegen die Regierung teilgenommen zu haben. Ohne Gerichtsverfahren wurde er ins Gefängnis gebracht, gefoltert und mit 50 anderen Gefangenen in eine Zelle gesperrt. Nach seiner Entlassung floh er unter unsäglichen Strapazen weiter nach Europa und stellte in Trier seinen Asylantrag. Obwohl er in der Anhörung seinen Mitarbeiter-Ausweis der Hilfsorganisation vorlegte und äußerliche Zeichen der erlittenen Folter sichtbar sind, obwohl ihm auch bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung durch das Assad-Regime ebenso wie durch die Al Nusra-Front droht, wurde ihm lediglich der „subsidiäre Schutz“ zugestanden. Seine Familie lebt unter sehr schwierigen Verhältnissen in Damaskus; sein Sohn wurde vor kurzem als „Sohn eines Abtrünnigen“ von der Polizei festgenommen und misshandelt. Sie müssen schnellstmöglich Schutz finden.

Der „Helfer-und Unterstützerkreis Asyl Worms“ unterstützte seine Klage beim Verwaltungsgericht Trier. Die Freude über das Gerichtsurteil, mit dem ihm die Flüchtlingseigenschaft, eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis und das Recht auf sofortigen Familien-Nachzug zuerkannt wurde, dauerte nicht lange: das BAMF beantragte die Revision des Urteils beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz.

 

Auch diese nervenaufreibende Auseinandersetzung wollen die Aktiven vom «Helfer-und Unterstützerkreis Asyl Worms» (HuUK) durch finanzielle Mittel für das Honorar des Rechtsanwaltes unterstützen.

Die eigenen finanziellen Ressourcen der ehrenamtlichen Initiative sind beschränkt, die betroffenen Flüchtlinge können kein Anwalts-Honorar aus eigener Tasche bezahlen.

Deshalb rufen wir zu einer Spendensammlung für die rechtsanwaltliche Unterstützung auf unter dem Stichwort „Der Einzelfall zählt!“

Der «HuUK» nutzt für seine Spendeneingänge und Ausgaben das Kollektenkonto der Evangelischen Dreifaltigkeitsgemeinde Worms bei der Sparkasse Worms-Alzey-Ried (IBAN: DE48 55350010 0000 136 037). Der Gemeindepfarrer Volker Johannes Fey betont, dass die Spenden ohne Abzug von Verwaltungskosten oder Bankgebühren mit der Vorsitzenden des «HuUK», Angelika Wahl, abgerechnet werden. Vielleicht finden andere Kirchengemeinden, wenn sie diese Kontoverbindung nicht nutzen wollen, einen vergleichbaren Weg, finanzielle Hilfe zu organisieren.

Spender, die eine steuerlich wirksame Spendenbescheinigung benötigen, geben bitte im Überweisungstext ihre vollständige Anschrift an. Sie bekommen dann unaufgefordert eine Spendenbescheinigung zugesandt. Bis 100,- Euro gilt der Überweisungsträger auch ohne Spendenbescheinigung.

Mit guten Wünschen für das kommende Wochenende grüßt Sie

Ihr

Volker J. Fey, Pfarrer

 

Hier die Meldung im PDF-Format

spendenaufruf_helfer-u-unterstuetzerkrs_worms-der-einzelfall-zaehlt_2016-09-05