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Bildung ist ein Menschenrecht! – Micro-Kredite zur Belegung von Deutschkursen

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Worms. – Der „Helfer-und Unterstützerkreis Asyl Worms“ betrachtet das Erlernen der deutschen Sprache als Menschenrecht, als Schlüssel zur Integration von Flüchtlingen und als unabdingbare Voraussetzung für den Einstieg in eine Ausbildung oder ein Arbeitsverhältnis.

 

Wartezeit nutzen: Deutsch lernen!

In Worms leben viele Flüchtlinge, die seit Monaten – manche sogar seit mehr als zwei Jahren – auf eine Anhörung zum Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) warten. Hat die Anhörung stattgefunden, vergehen noch einmal Monate bis zur positiven oder negativen Entscheidung. In dieser Wartezeit können sie keine kostenfreien zertifizierten Sprachkurse („Integrationskurse“) besuchen. Das Diakonische Werk, die Caritas sowie der „Helfer-und Unterstützerkreis Asyl“ bieten in Worms zwar wöchentlich ca. 100 Flüchtlingen 2- und 4-stündige Sprachkurse und individuelles Sprachtraining an – dieses Angebot erreicht jedoch nur ca. 25 % der Betroffenen.

Die Volkshochschule (VHS) organisierte einen Sprachkurs für 9 Unterrichtsstunden pro Woche (die Presse berichtete am 4. September), bei dem jedoch bei weitem nicht alle interessierten Asylbewerber aufgenommen werden konnten. Der ASB bietet in einer Sammelunterkunft einen Sprachkurs an. Allerdings führt keine dieser – teilweise von Lehrkräften ohne Ausbildung für „Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache“ angebotene – Sprachförderung zu einem zertifizierten Abschluss.

 

Integrationsleistung: Abschluss-Zeugnisse von Integrationskursen!

Wird der Asylantrag jedoch abgelehnt, so bedeutet das u.a. bei afghanischen und somalischen Flüchtlingen noch lange nicht das Ende ihres Aufenthalts in Deutschland: Sie können in den nächsten Jahren nicht in ihre – von Bürgerkrieg, Terror, Hunger- und Naturkatastrophen heimgesuchten – Heimatländer zurückkehren.

Als „langjährig Geduldete“ könnten sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn sie „Integrationsleistungen“ wie den erfolgreichen Besuch von Sprach- und Integrationskursen nachweisen können. Spätestens zu diesem Zeitpunkt rächt es sich, wenn die lange Wartezeit bis zur Entscheidung über den Asylantrag nicht für die Belegung regulärer Sprachkurse genutzt wurde. Der Zugang zu Ausbildung und Arbeit bleibt bei mangelhaften Sprachkenntnissen weiterhin verstellt, die Geduldeten sind weiterhin von Sozialhilfe abhängig, statt auf eigenen Füßen zu stehen.

 

Die Lösung: Micro-Kredite für geflüchtete Deutsch-Lerner!

Der „Helfer- und Unterstützerkreis Asyl Worms“, der keine staatliche finanzielle Unterstützung, sondern nur Spenden erhält und dessen Mitglieder sich ehrenamtlich einbringen, möchte als vorläufige, vorübergehende Soforthilfe in beschränktem Umfang asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen Micro-Kredite zum Zweck des Besuchs von zertifizierten Integrationskursen anbieten.

Auch die evangelische Dreifaltigkeitsgemeinde bietet solche Micro-Kredite an – aus Mitteln, die ihr für die Unterstützung geflüchteter Menschen gespendet werden.

Die Darlehen sind zinslos.

Bei regelmäßigem Besuch und bei erfolgreichem Abschluss des Kurses werden dem Teilnehmer 20 % des Darlehens erlassen. Auswahlkriterien sind:

  • Engagement für andere Flüchtlinge und/oder
  • Engagement im „Café international“;
  • besonders prekäre Lebenslage;
  • kein anderer Zugang zu Integrationskursen.

Die Auswahl treffen die Mitglieder des „Helfer- und Unterstützerkreises“.
Wir hoffen auf Unterstützung für dieses konkrete Projekt durch die Wormser Bevölkerung und bitten um Spenden auf das Konto der Evangelischen Dreifaltigkeitsgemeinde Worms (IBAN: DE48 55350010 0000 136 037; BIC: MALADE51WOR); Stichwort: „Micro-Kredite für geflüchtete Deutsch-Lerner“. – Steuerlich wirksame Spendenbescheinigungen werden dann unaufgefordert zugeschickt, wenn die Adresse mit angegeben ist.

Nachfragen: Angelika Wahl rech-wahl@onlinehome.de oder im Pfarramt der Dreifaltigkeitsgemeinde: pfarrer@dreifaltigkeitskirche-worms.de

Mit freundlichen Grüßen
Volker Johannes Fey, Pfr.