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208. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder vom 06. bis 08. Juni 2018

  • von

Längerfristige Unterbringung in großen Aufnahmeeinrichtungen wie in möglichen „AnKER-Zentren“ birgt die Gefahr von Rechtsverletzungen, führt zu Konflikten und sozialer Spaltung

Dabei sind aus unserer Sicht insbesondere folgende Aspekte zu bedenken:

  • Die Dauer der Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen sollte möglichst kurz sein
  • Die Anzahl der untergebrachten Personen sollte möglichst klein sein
  • Die besonderen Bedarfe von Flüchtlingen sind zu berücksichtigen
  • Einrichtungen zur Unterbringung müssen sich in Gemeinwesen einfügen
  • Asylverfahren sollten durch unabhängige Rechtsberatung und -vertretung unterstützt werden

Die bisher bekannten Planungen für AnKER-Zentren widersprechen nach Ansicht der Diakonie Deutschland und des Deutschen Caritasverbandes diesen Grundsätzen einer menschenrechtskonformen Flüchtlingspolitik. Wir bitten Sie, unsere Erfahrungen sowie die daraus resultierenden Grundsätze und Bedenken in Ihren Diskussionen zu berücksichtigen, und wünschen Ihnen gute Beratungen.

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