Aktuelles & Veranstaltungen

Aufruf zur Demontration

,06.02.2025 //

Aufruf zur Demonstration am Samstag, 15. Februar, 14 Uhr, Bahnhof Worms

Kundgebung: 15 Uhr Marktplatz  Treffpunkt für Mitglieder und Freund*innen: 15. Februar, 14 Uhr am Cafe „Gleis 7“ (Renzstraße 3, gegenüber Bahnhofsplatz)

Auftrittsliste:

15:00 Peter Diehl, Bündnis für Demokratie, Toleranz und Vielfalt
15:05 Jutta Herbert, Dekanin
15:10 Schlauch
15:20 Malte Pertsch, DGB
15:25 Evangelische Kirche
15:30 Angelika Wahl, Helferkreis Asyl
15:35 Schlauch
15:45 Tutku Kandemir, Alevitische Gemeinde
15:50 Bündnis gegen Naziaufmärsche, Silvia Schall
16:00 Gloomys

Helferkreis Asyl kritisiert Bezahlkarte für Geflüchtete

17.01.2025 (Bild © Harald Tittel/dpa)

Am Freitag wurde in Trier die neue Bezahlkarte für Asylbewerber vorgestellt, auch Worms will sie einführen. Doch von Flüchtlingshelfern kommt Kritik.

Worms/Trier. In der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) in Trier sind am Freitag die ersten Bezahlkarten an Geflüchtete ausgegeben worden. Wie der Leiter der AfA, Thomas Pütz, der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mitteilte, bringe die Karte eine Vereinfachung für Mitarbeitende und Bewohner. Zudem soll verhindert werden, dass Geld ins Ausland geschickt wird. Auf die Karte werden die staatlichen Geldleistungen für den Lebensunterhalt gebucht, nur ein Teil sei als Bargeld verfügbar. In Rheinland-Pfalz ist als Richtwert vorgesehen, dass Asylbewerber bis zu 130 Euro pro Monat abheben können.

Helferkreis Asyl befürchtet fehlende Einkaufsmöglichkeiten

Auch die Stadt Worms hatte Interesse an der Einführung dieser Bezahlkarte geäußert. Da noch Unklarheiten bezüglich der Höhe der möglichen Abbuchungen bestanden, hatte man die Einführung bislang verschoben. Man hoffte auf einheitliche Regelungen. Diese gibt es nun – samt Kritik vom Helferkreis Asyl Worms.

Die Befürchtung: Einkaufsmöglichkeiten könnten eingeschränkt werden, da nicht alle Geschäfte die Debit-Karten akzeptierten. Dies betreffe insbesondere kleine und günstige Läden wie Second-Hand-Läden, Imbisse oder Flohmärkte, die für Menschen mit wenig Geld eine wichtige Anlaufstelle seien. Lastschriften bei vorhandenen Giro-Konten seien nicht mehr möglich, wodurch etwa Handyverträge gekündigt werden könnten.

Auch der Zugang zur Rechtshilfe könnte durch die Einführung der Bezahlkarte eingeschränkt werden, befürchtet der Helferkreis. „Überweisungen von Honoraren an Rechtsanwälte sind meistens an Fristen gebunden“, heißt es in einer Pressemitteilung des Vereins, „die Frist bei Dublin-Bescheiden beträgt eine Woche.“

Schleuser vergeben keine Kredite, sondern lassen sich im Voraus oder durch unbezahlte Arbeit der Geflüchteten entlohnen.

Angelika WahlVorsitzende, Helferkreis Asyl Worms

Wenn Fristen für Zahlungen nicht eingehalten würden, weil die Ämter diese nicht rechtzeitig bewilligten, drohten Schadensersatzklagen. Denn: „Die Behörde muss bei Genehmigungsverfahren für Überweisungen von Bezieher*innen der Asylbewerberleistungen für jede Überweisung die IBAN übermitteln, welche dann geprüft und per Hand auf der Bezahlkarte freigegeben werden muss“, beschreibt Helferkreis-Vorsitzende Angelika Wahl den Vorgang.

Helferkreis Asyl: Einführung basiert auf falschen Annahmen

Zumal die Annahmen, mit denen die Einführung der Karte begründet werden, falsch seien, so der Helferkreis. „Es gibt keinerlei empirische Grundlage für die massenhaft verbreitete Fehlannahme, geflüchtete Menschen würden in großem Stil nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogene Leistungen ins Ausland überweisen“, schreibt Wahl – dazu reichten die 448 Euro, die alleinstehende Asylbewerber pro Monat an Leistungen erhielten, gar nicht aus. Auch die Bezahlung von Schleusern lasse sich so nicht unterbinden, meint Wahl: „Schleuser vergeben keine Kredite, sondern lassen sich im Voraus oder durch unbezahlte Arbeit der Geflüchteten entlohnen.“

Für die nächste Stadtratssitzung am Mittwoch, 22. Januar, hat Wahl daher eine Einwohneranfrage eingereicht. Welche belastbaren Belege oder Studien gibt es für die Annahme, dass Gelder an Familienmitglieder oder Schleuser geschickt werden, will sie wissen. „Welche potenziellen negativen Auswirkungen auf die Asylbewerber sind bekannt, insbesondere im Hinblick auf ihre persönliche Freiheit, soziale Teilhabe und Selbstbestimmung?“ Sie hat um schriftliche Antwort gebeten.

Annika Sinner

Wusstet ihr, dass Sozialämter manchmal eigene Regeln machen – selbst in der Weihnachtszeit?

Beitrag vom 20.12.2024 

Einer schwangeren, alleinstehenden Somalierin wurden gestern nur 308,70 Euro statt 460 Euro an Asylbewerberleistungen vom Sozialamt Worms ausgezahlt – weit unter dem Existenzminimum. Dies gefährdet die Gesundheit von Mutter und ungeborenem Kind.
Zum Vergleich: Alleinstehende Bürgergeld-Bezieher*innen erhalten ab der 13. Schwangerschaftswoche 563 Euro im Monat + 17 % Mehrbedarf. Einen rechtsmittelfähigen Bescheid vom Sozialamt mit einer Begründung der Kürzung hat sie bisher nicht erhalten. Dass diese Kürzung ausgerechnet in der Weihnachtszeit erfolgt – einer Zeit, in der Solidarität und Mitmenschlichkeit ansonsten oft großgeschrieben werden – macht das Vorgehen umso unverständlicher.
Wir leiten nun juristische Schritte ein und suchen Pat*innen sowie Spenden für die werdende Mutter und die Rechtskosten. Jede Unterstützung hilft!
Volksbank Alzey-Worms eG
DE55 5509 1200 8686 06
Kontoinhaber: Helferkreis Asyl Worms e.V.
Fragen dazu beantworten wir gerne per Nachricht auf den Sozialen Medien oder per Mail.
Einer schwangeren, alleinstehenden Somalierin wurden gestern nur 308,70 Euro statt 460 Euro an Asylbewerberleistungen vom Sozialamt Worms ausgezahlt – weit unter dem Existenzminimum. Dies gefährdet die Gesundheit von Mutter und ungeborenem Kind.
Zum Vergleich: Alleinstehende Bürgergeld-Bezieher*innen erhalten ab der 13. Schwangerschaftswoche 563 Euro im Monat + 17 % Mehrbedarf. Einen rechtsmittelfähigen Bescheid vom Sozialamt mit einer Begründung der Kürzung hat sie bisher nicht erhalten. Dass diese Kürzung ausgerechnet in der Weihnachtszeit erfolgt – einer Zeit, in der Solidarität und Mitmenschlichkeit ansonsten oft großgeschrieben werden – macht das Vorgehen umso unverständlicher.
Wir leiten nun juristische Schritte ein und suchen Pat*innen sowie Spenden für die werdende Mutter und die Rechtskosten. Jede Unterstützung hilft!
Volksbank Alzey-Worms eG
DE55 5509 1200 8686 06
Kontoinhaber: Helferkreis Asyl Worms e.V.
Fragen dazu beantworten wir gerne per Nachricht auf den Sozialen Medien oder per Mail.

Obdachlos und zum Betteln gezwungen wegen Versäumnissen von Behörden?

Helferkreis Asyl Worms e.V.: Pressemitteilung, 07.10.2024

Der syrische Flüchtling Ahmed K. erhielt Ende Juni 2024 den Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dass sein Asylantrag positiv entschieden ist und er in Deutschland subsidiären Schutz bekommt.

Das jobcenter in Worms lehnte seinen Antrag auf Bürgergeld ab. Begründung: das Aufenthaltsrecht in Deutschland sei nicht ausreichend belegt.

 

Der Helferkreis Asyl Worms hat mehrfach die Ausländerbehörde, das Sozialamt, das jobcenter in Worms kontaktiert. Ein Sachbearbeiter des Wormser Sozialamtes und Frau Eichhorn, die Leiterin der Wormser Ausländerbehörde bestätigten unsere Rechtsauffassung, dass ab Erhalt des Bescheides vom BAMF zum Schutz nach Genfer Konvention oder zum subsidiären Schutz die Asylbewerberleistungen entfallen und ein Anspruch auf Bürgergeld besteht.

In der vergangenen Woche meldeten sich zwei weitere Syrer, denen das BAMF den subsidiären Schutz zuerkannt hat, die keinen Anspruch auf Asylbewerberleistungen mehr haben und deren Antrag auf Bürgergeld abgelehnt wurde.

Da den Betroffenen das Geld für die eigene Ernährung, die Miete und die Krankenversicherung fehlte, der Vermieter mit Kündigung der Wohnung drohte, sind wir heute mit ihnen zum jobcenter gegangen und verlangten ein Beratungsgespräch mit den zuständigen Sachbearbeiter*innen. Zunächst behauptete die Dame am Empfang, dass keine der zuständigen Sachbearbeiter*innen und auch der Chef nicht im Haus seien und so eine Klärung nicht möglich sei.

Nun blieb uns nur noch ein Akt des zivilen Ungehorsams. Wir erklärten, dass wir angesichts der verzweifelten Situation der 3 Betroffenen das jobcenter nicht eher verlassen würden, bis ein klärendes Gespräch angeboten würde. Wir stellten Stühle in den Empfangsraum, zeigten Protestschilder und erklärten den anderen anwesenden Kunden des jobcenters  die Gründe für unseren „Sitzstreik“. Nach etwa 10 Minuten wurden wir von Herrn Rajewicz, dem Leiter des jobcenters zum Gespräch gebeten, der sehr verständnisvoll eine sofortige Lösung des Konflikts anbot: ein Syrer erhielt eine schriftliche Bestätigung, dass das ihm zustehende Bürgergeld überwiesen ist, die beiden anderen Syrer erhielten zwei Stunden später eine Barauszahlung und Leistungsbescheide. Gegen einen der beiden Bescheide muss ein Widerspruch eingereicht und ggf. unsere Rechtsanwältin tätig werden.

VERANSTALTUNG // Fest der Kulturen 2024

SA 21.09.2024 // 9 – 18 Uhr / Obermarkt Worms 

Wir möchten euch/Sie zum „Fest der Kulturen“ am Samstag, 21. September einladen, das in recht düsteren Zeiten für die universellen Menschenrechte stattfindet. Am 21. September will der Helferkreis Asyl Worms gemeinsam mit dem Somalischen Verein für Kultur und Integration mit einem eigenen Pavillon dabei sein und so zur Stärkung einer weltoffenen, solidarischen Gesellschaft beitragen.

Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte verteidigen

11.09.2024 // Petition bitte unterschreiben und weiterverbreiten