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Wormser Arzt verweigert Flüchtling notwendige Gesundheitsfürsorge

  • von
Justitia

Pressemitteilung

„Meine Verordnungen werde ich treffen zu Nutz und Frommen der Kranken, nach bestem Vermögen und Urteil; ich werde sie bewahren vor Schaden und willkürlichem Unrecht.“ heißt es im Eid des Hyppokrates und

„Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein.“ in der Genfer Deklaration des Weltärztebundes.

Ein Wormser HNO-Arzt scheint sich an diese ethischen Verpflichtungen nicht immer gebunden zu fühlen:

Er stellte zwar fest, dass ein asylsuchender Flüchtling aus Ägypten schwerhörig ist und ein Hörgerät braucht. Er ließ jedoch über die Sprechstunden-Hilfe seinem Patienten ausrichten, dass er ihm nicht die notwendige ärztliche Verordnung ausstellen wolle. Seine Begründung: der Flüchtling hat noch keinen Pass, aus dem die Aufenthaltserlaubnis hervorgeht, das Asylverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Er berief sich u.a. auf die Kassenärztliche Vereinigung RLP. Deren Vorgaben zur Anwendunsgpraxis des Asylbewerber-Leistungsgesezes (§4) zur ärztlichen Versorgung von „nicht anerkannten“ Flüchtlingen veröffentlicht auf der homepage:

https://www.kv-rlp.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Mitglieder/Service/Fluechtlinge/FAQ_Behandlung_Fluechtlinge.pdf hatte er aber offensichtlich nicht gelesen:

„Grundsätzlich besteht folgender Anspruch: …..Maßnahmen zur Abwehr von erheblichen Gesundheitsschäden und zur Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit“ (S. 9)

(Ein Beispiel könnte sein: Unfälle im Straßenverkehr als Folge von Schwerhörigkeit).

„Die Verordnung von Heil-,Hilfsmitteln und Krankenhausbehandlung – nicht jedoch von Arzneimitteln – setzt eine Genehmigung des Kostenträgers voraus, sofern es sich nicht um einen Notfall handelt“ (S. 11)

Der Arzt berief sich auch auf das Sozialamt Worms als Kostenträger, allerdings: der Patient versicherte, dass das Sozialamt Worms bereits im Vorfeld gegenüber der HNO-Praxis schriftlich die Kostenübernahme zugesichert habe. Auf Nachfrage bestätigte der zuständige Sachbearbeiter, dass das Sozialamt die Kosten für das günstigste Angebot eines Hörgerätes übernehme.

Die Weigerung des HNO-Arztes, den „Pass“ seines Patienten und nicht dessen Gesundheit als Richtschnur seines Handelns zu betrachten, ist rechtlich nicht zu vertreten und aus ethischer Perspektive ein Skandal.

Es ist zu hoffen, dass der neue Flüchtlingskoordinator der Stadt Worms – Claus Herder – die Wormser Ärzteschaft und die betroffenen Flüchtlinge umfassend über die gesetzlichen Regelungen zur gesundheitlichen Versorgung nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz informiert.

Angelika Wahl