Zum Inhalt springen

Stadtverwaltung will auch in Worms Bundesgesetze umsetzen !

  • von

Update 14.07.2015: Laut Schreiben der Stadtverwaltung Worms war unser Bemühen zumindest teilweise erfolgreich.
Update 27.07.2015: Was nach dieser
Stellungnahme  auch nicht weiter verwundern sollte.

Am 22. März 2015 stellte ein Vertreter des Helfer- und Unterstützerkreises AsylWorms in der Stadtrats-Sitzung eine Einwohneranfrage nach der Anwendung der Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz § 2 zum 1.März 2015, die der Bundestag im November 2014 verabschiedet hat.
Danach sollen Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung, die länger als 15 Monate nach ihrer Registrierung in Deutschland leben, Analog-Leistungen nach SGB XII und damit geringfügig höhere Geldleistungen und eine Krankenversicherten-Karte erhalten.

Die Krankenversicherten-Karte bedeutet jedoch eine wesentliche Verbesserung der Situation der betroffenen Flüchtlinge:

  • Sie erspart die persönliche Vorsprache im Sozialamt bevor sie zum Arzt gehen dürfen.
  • Sie gewährleistet die freie Arztwahl und die Vertraulichkeit der Angaben zur Gesundheit.
  • Sie spart auch Personal- und Verwaltungskosten bei der Stadtverwaltung Worms ein.
  • Durch früh- bzw. rechtzeitigen Arztbesuch werden zusätzliche Krankheitskosten vermieden, die bei einer verschleppten medizinischen Behandlung anfallen

In Mainz beispielsweise wurde die Gesetzesänderung pünktlich zum 1. März 2015 realisiert.

Nicht so jedoch in Worms.
Die Antwort von Herrn Kissel auf die o.a. Einwohneranfrage war: „Insbesondere die Prüfung, ob die Asylsuchenden ihren Aufenthalt rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben gestaltet sich sehr zeitaufwendig, da in jedem Fall eine Stellungnahme der Ausländerbehörde eingeholt werden muss.“
Wir haben uns daraufhin an das Integrationsministerium in RLP gewandt, das die ADD zu einer Überprüfung des Praxis im Wormser Sozialamt bitten wollte. Wir informierten auch den Bürgerbeauftragten von Rheinland-Pfalz, der bei der Stadtverwaltung wegen dieser Angelegenheit in Worms nachfragen wollte.
Bei der Sitzung des AK Asyl und Migration am 27. Mai 2015 war die Anwendungspraxis des Asylbewerberleistungsgesetzes ein Schwerpunkt. Es nahmen als Gäste Herr Grasshoff (Jurist, Geschäftsführer des Initiativausschusses für Migrationspolitik in RLP) und Herr Rajewicz (Leiter der Ausländerbehörde Worms) teil.
Bei dieser Gelegenheit war zu erfahren, dass die Ausländerbehörde bis zu diesem Zeitpunkt keine Anfrage des Sozialamtes (entgegen der Antwort von OB Kissel) wegen „rechtsmissbräuchlicher Aufenthalts-Verlängerung“ durch Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung erhalten habe. Herr Rajewicz konnte auf Nachfrage auch kein denkbares Beispiel für einen solchen „Rechtsmissbrauch“ während des Asylverfahrens benennen.

Nun haben wir erfahren, dass Lernprozesse bei der Stadtverwaltung Worms zwar langwierig, aber doch erfolgreich sein können:
Frau Weber (Abteilungsleiterin der Abteilung 5.03 – Leistungen zum Lebensunterhalt und Wohnungswesen) teilte mit, dass nach einem Gespräch mit dem Integrationsministerium spätestens zum 1. Juli 2015 die gesetzlichen Änderungen zugunsten der Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung  realisiert würden. Demnach werden die in Frage kommenden Leistungsbescheide vom März 2015 zurückgenommen und vorenthaltene Leistungen nachgezahlt werden.

Wir werden uns nun den Flüchtlingen zuwenden, die seit mehr als 18 Monaten geduldet sind und denen ebenfalls seit März 2015 durch Gesetzesänderung (AufenthG § 25,5) eine befristete Aufenthaltserlaubnis und entsprechende veränderte Leistungen zustehen sollen.