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PRESSEMITTEILUNG Integration: Fachaufsicht ist gesetzliche Aufgabe des Ministeriums und langjährige übliche Verwaltungspraxis

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Integration und Zuwanderung mffjiv.rlp.de

Das Integrationsministerium weist darauf hin, dass die Ausübung der Fachaufsicht durch das Ministerium ein gesetzlicher Auftrag und langjährige übliche Verwaltungspraxis ist. Die Fachaufsicht umfasst die Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und der Zweckmäßigkeit behördlichen Handelns. In diesem Rahmen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums im regelmäßigen Kontakt mit den Ausländerbehörden. Dabei werden durch die Fachabteilung des Ministeriums immer wieder Einzelfälle geprüft, Stellungnahmen, Auszüge aus den Akten aber auch Ausländerakten von den Ausländerbehörden angefordert, überprüft und bewertet.

Im Bereich des Ausländerrechts werden pro Jahr etwa 300 Akten, Einzelfälle und Teilaspekte einer ausländerrechtlichen Prüfung unterzogen. Dabei ist es auch an der Tagesordnung, dass die Kommunen auf das Ministerium zugehen, um Ratschläge zum Ausländerrecht einzuholen. Das Ergebnis der Prüfung wird dann mit der zuständigen Kommune erörtert und im Gespräch eine einvernehmliche Lösung angestrebt. In den meisten Fällen folgen die Ausländerbehörden der rechtlichen Einschätzung des Ministeriums. Ist dies ausnahmsweise nicht der Fall, ist es sowohl gesetzlich vorgesehene Aufgabe des Ministeriums als auch langjährige übliche Verwaltungspraxis,  gegebenenfalls auch Weisungen zu erteilen.

Im vergangenen Jahr hat das Integrationsministerium auch den Fall einer  siebenköpfigen libanesischen Familie, die in Bitburg lebt, geprüft und die  zuständige Ausländerbehörde angewiesen, der Familie einen Aufenthaltstitel zu erteilen. Damals vertrat die Kommune die Position, die siebenköpfige Familie solle wegen eines Fehlbetrags von monatlich 19,33 Euro, der zum vollständigen Bestreiten des Lebensunterhalts fehlte, zurückgeführt werden. Das Integrationsministerium hat  diese Rechtsauffassung der Ausländerbehörde nicht geteilt. Kommt es in einem solchen Fall zu keiner Verständigung, dann muss das Ministerium von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen, um eine fehlerhafte Rechtsanwendung zu vermeiden.

Mit schönen Grüßen
Astrid Eriksson

Pressesprecherin

MINISTERIUM FÜR FAMILIE, FRAUEN, JUGEND,

INTEGRATION UND VERBRAUCHERSCHUTZ

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Telefon: 06131/16-5632

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