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Flüchtlingsrechte sind Menschenrechte, Fakten und Forderungen

  • von
Pro-Asyl

Nach einer kurzen Periode der Aufnahmebereitschaft im Sommer 2015 verfolgt die Bundesregierung seit Herbst 2015 das Ziel, Flüchtlinge möglichst von Deutschland und Europa fernzuhalten. Diese Politik des Fernhaltens wird an den südlichen Rändern, aber immer weiter auch vor den Toren Europas, zunehmend skrupelloser umgesetzt. Menschen- und Flüchtlingsrechte werden zunehmend zur Disposition gestellt, Außen- und Entwicklungspolitik dem Primat der Flüchtlingsabwehr unterworfen. Mit den anderen EUStaaten bereitet die deutsche Regierung den Ausstieg eines Kontinents aus dem internationalen Flüchtlingsschutz vor.

Den ganzen Forderungskatalog finden Sie hier:
Forderungskatalog PRO ASYL 26092017 final
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27. September 2017
Förderverein PRO ASYL e.V.

Zum Zustand der deutschen und europäischen Flüchtlingspolitik fordert PRO ASYL:

  • Keine Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete.
  • Die Verschärfungen der letzten beiden Jahre sind zurückzunehmen. Das bedeutet insbesondere: Das gesetzliche Verbot der Ankündigung einer Abschiebung ist aufzuheben. Es muss darauf hingewirkt werden, dass überfallartige Abschiebungen unterlassen und Abschiebemaßnahmen angekündigt werden.
  • Die Abschaffung der Widerrufsfrist nach über einjähriger Duldung muss rückgängig gemacht werden.
  • Regelungen, die den Rechtsweg praktisch ausschließen, weil auf dem Weg zur Abschiebung kein Kontakt zu Anwälten möglich ist, müssen abgeschafft werden.
  • Kranke dürfen nicht abgeschoben werden. Atteste müssen berücksichtigt werden. §60a Abs. 2c und Abs. 2d AufenthG sind zu streichen.
  • Da weder in den Asylverfahren noch in den aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen bei begleiteten Flüchtlingskindern deren Kindeswohl 51 ausreichend berücksichtigt wird, muss spätestens bei der Aufenthaltsbeendigung das Jugendamt hinzugezogen werden. Nur so können Fragen der Kindeswohlgefährdung durch die Abschiebung noch geklärt und verhindert werden.
  • Es dürfen keine Abschiebungen aus Schulen, Lehrstätten und Betrieben heraus stattfinden.
  • Familien dürfen durch eine Abschiebung nicht getrennt werden.
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