Zum Inhalt springen

Fake-News: Wasser auf die Mühlen der Rechten?! Pressemeldung

  • von

In Zeiten der Gefahr der Verzerrung und Falschdarstellung von Informationen, leider oft sogar als bewusstes Mittel zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung, wünscht man sich gerade von der seriösen Presse und von staatlichen Organen wie der städtischen Ausländerbehörde Worms, einen sorgsamen, sensiblen und an Tatsachen orientierten Umgang mit Informationen und deren journalistischen Aufarbeitung und Publikation. Transparenz und Nachprüfbarkeit sollten eine Selbstverständlichkeit sein, genauso wie exakte und ausgewogene journalistische Recherchearbeit.

So überrascht die Feststellung, „Die Hälfte der Asylbewerber in Worms gibt eine falsche Identität an“ in einem Artikel der Wormser Zeitung vom 18.09.2019. Überprüfbare Quellen, eine Grundvoraussetzung im Journalismus, einer entsprechenden Untersuchung werden nicht angegeben. Zitiert werden Angaben von der Leiterin der Wormser Ausländerbehörde, Frau Bayer. Wie diese Zahl nachprüfbar ermittelt wurde, wird nicht dargelegt. Warum diese Zahl ausgerechnet in Worms und entgegen den offiziellen Zahlen des BAMF sich so darstellt, wird nicht hinterfragt und erläutert.

Keine nennenswerte „Identitäts-Täuschung“
Im Artikel wird behauptet, dass die „Identitätsverschleierung“ oft erst nach dem Anerkennungsbescheid des BAMF „auffliegt“. Fakt ist: die Bundesregierung beantwortete am 16.09.2019 eine Anfrage der Fraktion „Die Linke“. Danach wurden im ersten Halbjahr 2019 insgesamt 62 000 positive Asylentscheidungen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge überprüft, in mehr als 97 Prozent der Fälle wurde der Schutzbedarf bestätigt. In 0,5 Prozent hat das BAMF eine sogenannte Rücknahme des Schutzstatus veranlasst, also bei rund 330 Personen.
Auch die Fragebogen, die 2015/2016 Flüchtlinge aus Syrien und Eritrea bei Verzicht auf die mündliche Anhörung ausfüllen konnten, hielten der Überprüfung stand: kontrolliert wurden im ersten Halbjahr 2019 rund 33 000 dieser Verfahren, die im Verdacht standen, besonders anfällig für Täuschungsversuche zu sein. Bei 98,8 Prozent der Flüchtlinge wurde ihr Schutzstatus bestätigt. Lediglich 267 überprüfte Dokumente wurden als „ge- oder verfälscht“ beanstandet (0,8 Prozent)! Das Resumee: „Die Bundesregierung kann unverändert keine Aussagen dazu machen, in wie vielen dieser Fälle die ge- oder verfälschten Dokumente dazu dienen sollten, eine falsche Identität oder Herkunft vorzutäuschen.“ (Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ vom 16.09.2019, Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 19.09.2019)

Die in der WZ veröffentliche Behauptung, dass die Hälfte der Asylbewerber eine falsche Identität angeben würde, resultiert möglicherweise aus dem Vermerk im Ausweis von gestatteten und geduldeten Flüchtlingen, nach dem die Angaben zur Identität auf eigenen Angaben beruhen. Dies jedoch mit „Identitätstäuschung“, also einer Straftat gleichzusetzen, widerspricht dem rechtsstaatlichen Prinzip: „Im Zweifel für den Angeklagten“.

Gründe für fehlende „Identitätsnachweise“
Wenn Asylsuchende keine Dokumente wie Geburtsurkunde, Personalausweis vorlegen, so gibt es dafür viele Gründe:

  • Somalische Flüchtlinge, in deren Herkunftsland Somalia die staatlichen Organe zerfallen sind, bekommen nur in wenigen Fällen Geburtsurkunden und Ausweise ausgestellt;
  • Flüchtlinge aus Eritrea müssen bei der Beantragung von Ausweis-Dokumenten fürchten, dass ihnen beabsichtigte „Fahnenflucht“ unterstellt wird, ihnen droht die Zwangsrekrutierung durch das diktatorische Regime.
  • Viele Flüchtlinge haben ihre Dokumente auf der Flucht, in den Elendslagern von Libyen und den griechischen Inseln verloren oder an Schlepper abgeben müssen.
  • Insbesondere Flüchtlinge, die im Herkunftsland politisch verfolgt wurden, müssen sich häufig einen gefälschten Pass beschaffen, um ihren Häschern entkommen zu können.
  • Bei nicht wenigen Flüchtlingen, die bei ihrer Registrierung den Ausweis aus ihrem Herkunftsland vorlegten, wurde dies nicht in der Gestattung entsprechend vermerkt. So musste ein syrischer Flüchtling bei der Ausländerbehörde Worms feststellen, dass in seiner Akte zwar die Abgabe seiner syrischen Personaldokumente vermerkt wurde, die Sachbearbeiterin aber ein „Kreuz“ wegen nicht nachgewiesener Identität vermerkte. In der Landeserstaufnahme-Einrichtung Speyer musste ein türkischer Flüchtling die gleiche Erfahrung machen. Bei einem im Wormser Klinikum 2018 geborenen Kind einer syrischen Familie, wurden Datum und Ort der Geburt zwar vom Standesamt ins Geburtsregister eingetragen, für die Wormser Ausländerbehörde ist dieses Dokument jedoch nicht ausreichend für die „Identitäts-Klärung“.

Die Schutzbedürftigkeit eines Flüchtlings hängt nicht vom „Pass“ ab
Vermutlich hat die Autorin des Artikels noch nie persönlich mit einem Flüchtling gesprochen, der seine „Identität“ nicht nachweisen konnte, aber dennoch einen Asylantrag gestellt oder sogar einen Schutzstatus erhalten hat. Vermutlich hat sie sich auch nicht mit der Biographie von Verfolgten befasst, die zwischen 1933 und 1945 mit gefälschten Ausweisen aus dem faschistischen Deutschland flüchten mussten. Ihr sei die Fluchtgeschichte unseres ehemaligen Bundeskanzlers Willi Brandt ans Herz gelegt, der unter drei verschiedenen Namen ums Überleben kämpfen musste. Auch aufgrund dieser Erfahrung werden heutige Flüchtlinge auch ohne „Identitätsnachweis“ anerkannt.

„Wegsperren“ in Aufnahme-Lager
Wenn OB Adolf Kessel – laut der Autorin – die Verweildauer in Erstaufnahme-Lagern wie Speyer bis zur Entscheidung über den Asylantrag als positiv bewertet, so ignoriert er völlig die Kritik von Wohlfahrtsverbänden wie der Diakonie, der Caritas, der Kirchen, von Flüchtlingsverbänden wie Pro Asyl. Die Isolation, das über Monate anhaltende Warten ohne geklärte Perspektive, fehlende Bildungs-und Arbeitsmöglichkeiten, unzureichende ärztliche Versorgung, fehlende Schutzkonzepte für vulnerable Personen (entsprechend der EU-Aufnahmerichtlinien) in diesen Lagern ist menschenunwürdig. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche können über Monate keine Schule besuchen, das Recht aus Bildung wird ihnen verwehrt.

„Konsequente Abschiebung“
fordert Bürgermeister Kosubek ohne auf die Kritik von haupt- und ehrenamtlichen Verbänden in Worms einzugehen. Die Zustimmung, die er bei Neonazis und bei der AFD erhält, sollte ihn nachdenklich stimmen. Rechtspopulistische Stimmungsmache gegen Flüchtlinge spiegelt sich leider auch auf der facebook-Seite der Wormser Zeitung. Gerade deshalb sollten Behörden und Presse in Worms sich ihrer Verantwortung für eine solide Informationspolitik stellen und dazu beitragen, dass das Menschenrecht auf Asyl, die Grundwerte Europas und das deutsche Grundgesetz verteidigt werden.

Nachfragen: Angelika Wahl, Brandenburgerstraße 4, 67551 Worms, Tel.: 06241 499 0120

https://www.facebook.com/asylworms/