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Bürgeranfrage: Stadtratssitzung am 22.04.2020 – Gesundheitsschutz für Alle – und überall?

  • von
Rathaus Worms

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kessel, sehr geehrte Stadtverordnete,

für Ihre o.e Stadtratssitzung am 22.04.2020 liegen „Hygienehinweise zur Vermeidung der Übertragung von Infektionskrankheiten“ vor, die auch die „geehrten Bürgerinnen und Bürger“ u.a. darauf aufmerksam machen „Abstand zu halten“, „Regelmäßig/oft die Hände gründlich, wie empfohlen, zu waschen und zu desinfizieren“.

Diese Hinweise gelten zweifellos auch für die Wormser Gemeinschafts-Flüchtlingsunterkünfte (Lioba-Haus, Familien-Unterkunft am Pfortenring, Container auf dem Motorpool-Gelände, Klosterstraße).

Ich möchte deshalb anfragen:

  • Wie viele geduldete, asylsuchende Flüchtlinge, wie viele Flüchtlinge mit zuerkanntem Schutzstatus in Deutschland wohnen derzeit in diesen Unterkünften?
  • Wurden alle Bewohner hinsichtlich möglicher Vorerkrankungen ärztlich untersucht?
  • Wie viele Bewohner wurden als „Risikopersonen“ identifiziert?
  • Welche besonderen Schutzmaßnahmen wurden für diese Personen ergriffen?
  • Gibt es Überlegungen, Risikopersonen in Privatwohnungen, leerstehende Einrichtungen (beispielweise das Wormser „Hochstift“, Jugendherberge, …) unterzubringen, wie dies bereits in den Landeserstaufnahme-Einrichtungen in Trier und Speyer – entsprechend der EU-Aufnahmerichtlinie vom 23.06.2013 – erfolgte?
  • Wie wird der Mindestabstand in diesen Unterkünften, insbesondere in den Gemeinschaftsküchen, den sanitären Anlagen der Mindestabstand von 1,50 Metern sicher gestellt?
  • Wie viele Flüchtlinge sind in Zimmern mit mehr als 2 Mitbewohnern untergebracht, wie wird in diesen Mehrbettzimmern der notwendige Mindestabstand realisiert?
  • Ist in den mit 2 Personen belegten Zimmern der Mindestabstand gewährleistet?
  • In welchen Unterkünften befinden sich Waschbecken in den Zimmern?
  • Befinden sich in den Fluren, den Küchen und sanitären Anlagen Behälter mit Desinfektionsmittel?
  • Werden jedem Bewohner zusätzlich und nach Bedarf Desinfektionsmittel und Mundschutz zur Verfügung gestellt?
  • Wie wird man im Fall einer Infektion in den Flüchtlingsunterkünften seitens der Stadt vorgehen?
  • Gibt es genügend Räume für Quarantäne-Fälle? Um welche Räume handelt es sich? Ist es gewährleistet, dass die Personen über eigene sanitäre Anlagen verfügen? Wie wird die Versorgung der Personen gewährleistet, die sich in Quarantäne befinden?
  • Gab es schon Infektionsfälle in den Einrichtungen?
  • Gibt es Informationsmaterial in den Unterkünften mit Hinweisen auf die Hotlines des Frauennotrufs, der Kinder und Jugendhilfe, der Asylverfahrens-und Migrationsberatung, … ?
  • Können die in den Gemeinschaftsunterkünften wohnenden Kinder und Jugendliche an den schulischen Online-Angeboten ihrer Schulen teilnehmen?

Begründung:

Die Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus ist in Gemeinschaftsunterkünften besonders groß und kann diese Einrichtungen schnell zu einem Infektionsherd mit Folgen für die gesamte Wormser Bevölkerung machen. Über Beispiele in anderen Städten berichten die Medien fast täglich.

Ich bitte Sie, angesichts der Dringlichkeit der dargestellten Problematik um eine baldige Beantwortung meiner Fragen.

Mit freundlichem Gruß

(Angelika Wahl, Vorsitzende des Helferkreis Asyl Worms e.V.)