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Beitrag des SWR-Fernsehen zur Unterbringung von Frauen in der Wormser Familien-Unterkunft

  • von
Justitia

https://www.ardmediathek.de/tv/Zur-Sache-Rheinland-Pfalz/Sexuelle-Übergriffe-in-Flüchtlingsheimen/SWR-Rheinland-Pfalz/Video?bcastId=6223218&documentId=54893438

Weiterführende Informationen:

„Im Rahmen der „Initiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“, die im Frühjahr 2016 gemeinsam vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und UNICEF ins Leben gerufen wurde, haben das Bundesfamilienministerium und UNICEF „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ herausgegeben. Die unter der fachlichen Beteiligung von vielen Partnern erarbeitete Broschüre erweitert den Fokus auf besonders schutzbedürftige Personengruppen, wie Kinder, Jugendliche und Frauen, und enthält erstmals auch Leitlinien zum Schutz von geflüchteten Menschen mit Behinderungen und LSBTI* Geflüchteten.“ (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement-und-gesellschaft/fluechtlingspolitik-und-integration/schutzkonzepte-fluechtlingsunterkuenfte)

Die o.e. Broschüre ist hier zu finden:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement-und-gesellschaft/fluechtlingspolitik-und-integration/schutzkonzepte-fluechtlingsunterkuenfte  .

Finanzierung von baulichen Schutzmaßnahmen:

„Das Bundesfamilienministerium hat gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Investitionskreditprogramm aufgelegt, mit dem bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Schutzkonzepten gefördert werden. Mit dem Programm werden Kommunen vergünstigte Investitionskredite mit einem Gesamtvolumen von bis zu 200 Millionen Euro bereitgestellt, die für Neu- und Umbauten, den Erwerb, die Modernisierung sowie die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften zur Umsetzung von Mindeststandards zum Schutz von Frauen, Kindern und weiteren schutzbedürftigen Personengruppen verwendet werden können. Die Kreditlaufzeit und Zinsbindung betragen zehn Jahre bei einem Zinssatz von aktuell einheitlich 0,0 Prozent pro Jahr. Eine Antragstellung ist bis zum 31. Dezember 2017 möglich.“ (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement-und-gesellschaft/fluechtlingspolitik-und-integration/schutzkonzepte-fluechtlingsunterkuenfte